Widerrufsrecht
Weshalb wir Käse nicht zurücknehmen können
Normalerweise ist der Besteller laut Fernabsatzgesetz berechtigt, bei Nichtgefallen die bestellte Ware zurückzuschicken.
Für Frischprodukte wie Käse oder Fisch steht im Fernabsatzgesetz folgendes:
Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Dies macht hier auch Sinn – denn möchte Sie denn gerne einen Käse erhalten, der schon zwei Mal wieder von anderen Kunden zurückgesandt wurde – und der womöglich bereits 6 oder 7 Tage lang in Postautos unterweg war?
Danke für ihr Verständnis